Sie sind uns willkommen!
Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Wir freuen uns, dass Sie (wieder) dabei sein möchten.
Wenn Sie in die Kirche (wieder) aufgenommen werden möchten, kann das Ihr Gemeindepfarrer mit Ihnen gemeinsam tun.
Es gibt auch andere Möglichkeiten:
Grundsätzlich können Sie von jeder Pfarrerin/jedem Pfarrer, die/der einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, wieder in die Kirche aufgenommen werden. Sie können sich auch gerne an die Eintrittsstelle des Kirchenkreises wenden. Diese erreichen Sie über die Superintendentur des Kirchenkreises 02681/80 08 36.
An Unterlagen werden i.d.R. der Personalausweis, bei einem Wiedereintritt auch die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst eine Taufurkunde benötigt.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos. Wer der Kirche angehört, ist kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer unterstützt die Kirche in ihren vielfältigen Aufgaben.